Bauabnahme und Baukontrolle

Die Abnahme gehört zu den Hauptpflichten des Auftraggebers und ist für die Parteien eines Bauvertrags von enormer Bedeutung, da ihre Durchführung an eine Vielzahl von Rechtsfolgen geknüpft ist.

Die Wichtigsten vier Rechtsfolgen sind im Einzelnen:

  • die Fälligkeit der Vergütung durch den Auftraggeber
  • der Gefahrenübergang auf den Auftraggeber
  • die Umkehr der Beweislast zu Lasten des Auftraggebers
  • der Beginn der Fristen für Gewährleistungsansprüche

Gerne beraten und begleiten wir Ihre Bauabnahme oder Baukontrolle, um die Qualität der Leistung zu bewerten und sich gegebenenfalls Nachbesserungsansprüche vorzubehalten.

 

 

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