Die Abnahme gehört zu den Hauptpflichten des Auftraggebers und ist für die Parteien eines Bauvertrags von enormer Bedeutung, da ihre Durchführung an eine Vielzahl von Rechtsfolgen geknüpft ist.
Die Wichtigsten vier Rechtsfolgen sind im Einzelnen:
Gerne beraten und begleiten wir Ihre Bauabnahme oder Baukontrolle, um die Qualität der Leistung zu bewerten und sich gegebenenfalls Nachbesserungsansprüche vorzubehalten.
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